Transparenz

Da das Thema Kennzeichnung von Werbung immer mehr Relevanz erlangt, sollen die folgenden Zeilen einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Bits and Bobs by Eva darstellen. Ich blogge seit Jänner 2015 und habe immer schon (auch ohne der derzeitige Medienpräsenz) Werbung ganz klar gekennzeichnet. Mir ist Transparenz ein unheimlich wichtiges Thema, noch dazu, wo die Blogger Branche auch immer mehr kommerziell betrieben wird. Meine Follower/Leser sollen wissen, welche Beiträge/Posts bezahlt wurden. Auch wenn wir vom § 26 MedienG zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen verpflichtet sind, halten sich leider noch immer viel zu wenige Blogger/Influencer daran. Mit der Transparenz Seite möchte ich euch die Möglichkeit geben, eine Art ‚Legende‘ zu meiner gekennzeichneten Werbung zu haben. Natürlich könnt ihr mich bei Unklarheiten immer gerne kontaktieren: office@bitsandbobsbyeva.com

Auswahl der Kooperationen

Zuerst einmal, mit welchen Unternehmen kooperiere ich und warum. Mir ist und war es immer schon ein Anliegen, dass alle drei beteiligten ‚Parteien‘ etwas von einer Kooperation haben. Also das werbende Unternehmen, ich als Bloggerin und natürlich am wichtigsten: ihr, als Leser, Konsumenten und durch die Werbung beeinflusste. Ich bin demnach sehr wählerisch bei den Kooperationen, die ich eingehe. Ich möchte, dass es am Ende des Tages einen Mehrwert für alle Beteiligten darstellt und würde jetzt einmal behaupten, dass mir das bisher sehr gut gelungen ist. Ihr könnt mir immer gerne Wünsche & Anregungen zu Beiträgen schreiben, die euch interessieren würden.

Kennzeichnung von Werbung auf dem Blog

Alle bezahlten Blogposts sind immer am Ende mit den folgenden Worten gekennzeichnet: ‚*WERBUNG/ad: in freundlicher Kooperation mit…Unternehmen XY‘. Oftmals gibt es zudem im ersten Absatz einen Verweis (direkt im Text), dass es sich hierbei um eine Zusammenarbeit mit dem genannten Unternehmen handelt. Ab 23.Juni 2018 (Blog Re-Launch Bits and Bobs by Eva 3.0) findet ihr den Disclaimer mit den Worten ‚in freundlicher Kooperation mit…Unternehmen XY‘ in der Side-Box (links vom Text). Außerdem wird euch die Werbung (*Werbung) auch auf der Startseite unter den jeweiligen Posts angezeigt.

Kennzeichnung von Werbung auf Instagram

Wie ich 2015 mit meinem Account @bitsandbobsbyeva auf Instagram begonnen habe, hat es kaum jemanden gegeben, der Werbung oder PR-Samples gekennzeichnet hat. Das höchste der Gefühle war hier ein Hashtag #ad oder #anzeige oder #werbung (unter 100 anderen Hashtags versteht sich). Seit geraumer Zeit kennzeichne ich meine Posts deshalb klar ersichtlich mit *WERBUNG/ad.

Kennzeichnung von Werbung auf Facebook

Auf Facebook gilt im Prinzip das gleiche wie auf Instagram. Hier bin ich mittlerweile freigeschalten für ein Tool, bei dem ich Geschäftspartner bzw. Kooperationspartner markieren kann. Da das für mich persönlich aber nicht ausreicht, markiere ich immer noch mit *WERBUNG/ad.

Kennzeichnung von Einladungen, PR-Samples & Co

Auch Einladungen, PR-Samples & ähnliches gehören in meinen Augen klar gekennzeichnet. Auch hier gibt es bei mir immer klare Verweise (*EINLADUNG, *PR-Sample,…). Ich bin in der glücklichen Position mittlerweile auf unzähligen Events & Veranstaltungen eingeladen zu sein, sowie unglaublich viele PR-Samples zugeschickt zu bekommen. Ich zeige euch allerdings auch nur das, was ich persönlich gut finde und was euch meiner Meinung nach einen Mehrwert bieten könnte. Wenn *EINLADUNG oder *PR-Sample dabeisteht, dann handelt es sich NIE um eine bezahlte Werbung, sondern um eine Darstellung, die in meinem eigenen Ermessen liegt.

Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und ähnliche Aktionen

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist kostenlos. Zur Teilnahme berechtig sind alle (natürlichen) Personen.  Einzelne Personen können von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen werden, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels zu beeinflussen oder zu stören.

Bits and Bobs by Eva behält sich das Recht vor, ein Gewinnspiel jederzeit zu beenden, dessen Bedingungen zu modifizieren oder anderweitig zu ändern. Weitere Bedingungen für die Teilnahme ergeben sich aus dem jeweiligen Gewinnspiel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf den Gewinn gibt es keinen Gewährleistungsanspruch. Bits and Bobs by Eva haftet nicht für Verlust, Verzögerung und insoweit kann nicht für die Verfügbarkeit des Gewinnes, die Korrektheit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen Gewähr geleistet werden.

Im Konfliktfall gehen die gesetzlich zwingenden Regeln, den hier beschriebenen Bedingungen vor. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird. Sollte eine Teilnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. (Salvatorische Klausel)

Gewinnspiele unterliegen dem österreichischen Recht.

Disclaimer

Ich möchte euch wissen lassen, was selbstgekauft und was bezahlt bzw. geschenkt ist. Deshalb halte ich nichts von willkürlicher Kennzeichnung aus Angst eine Abmahnung für selbstgekaufte Produkte zu kassieren. Es soll eine klare Trennung zwischen gekennzeichneter Werbung und eigenmächtigen Empfehlungen geben. Das ist schließlich der Ursprungsgedanke des Influencer-/Blogger-Daseins. Sollte euch eine Kennzeichnung unklar sein, solltet ihr das Gefühl haben, ich hätte etwas falsch markiert oder ähnliches, bitte meldet euch einfach bei mir.

Linz, 12.5.2020